Verhaltensregeln

Bitte beachten Sie während Ihres Aufenthaltes unsere Corona-Regeln

Schwimmbad:

  • Bitte desinfizieren Sie sich am Eingang die Hände.
  • Bis zu den Umkleideschränken ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Es gilt die Maskenpflicht mindestens Schutzniveaus FFP2, KN95.
  • Achten Sie während Ihres Aufenthaltes auf den Mindestabstand von mindestens 1,5 m.
  • Einlass für Kinder unter 7 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen. Kinder unter 12 Jahren erhalten nur mit Vorlage des Freischwimmerausweises Zutritt.
  • Zutritt zu den Sammelumkleiden nur für Schwimmkursteilnehmer, Schulen und Vereine
  • Haare trocknen nur mit Maske an den dafür freigegebenen Haartrocknern möglich.
  • Die Wickeltische in den Familienumkleiden bleiben gesperrt, nutzen Sie bei Bedarf den Wickeltisch am Kinderplanschbereich.
  • Vor Betreten der Becken achten sie bitte auf die maximale Personenzahl, die sich in dem jeweiligen Becken aufhalten darf.
  • In den Schwimmbecken gilt Kreisverkehrsschwimmen.
  • Bitte verstellen Sie die aufgestellten Liegen nicht.
  • Die Nutzung der Rutsche ist nur mit einem Reifen möglich. Jede Person benötigt zum Rutschen einen eigenen Reifen.

Sauna:

  • Der Zutritt zur Sauna wird ab einem Mindestalter von 16 Jahren gewährt.
  • Bis zu den Umkleideschränken ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Es gilt die Maskenpflicht mindestens Schutzniveaus FFP2, KN95.
  • Achten Sie während Ihres Aufenthalt auf den Mindestabstand von mindestens 1.5 m. Auch in den Saunakabinen gilt Abstand zu bewahren.
  • Haare trocknen nur mit Maske an den dafür freigegebenen Haartrocknern.
  • Im gesamten Saunabereich gilt die 3G Regelung.
  • Der 3G Nachweis muss in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden.

Erlebnisgolfanlage:

  • Maximal 16 Personen auf der Erlebnisgolfanlage. Nutzung in größeren Gruppen möglich.
  • Mindestens 2 m Abstand zu anderen Gruppen.
  • Beim Beziehen des Tickets, beim Betreten und Verlassen der Erlebnisgolfanlage, sowie bei Rückgabe der Schläger und Bälle herrscht Maskenpflicht. Es gilt die Maskenpflicht mindestens Schutzniveaus FFP2, KN95.

Wohnmobilpark:

  • Tragen Sie bitte im gebotenen Umfang einen Mund-Nasen-Schutz. Es gilt die Maskenpflicht mindestens Schutzniveaus FFP2, KN95.
  • Beachten Sie die geltenden Abstandsregeln
  • Maximal 2 Personen auf den Sanitärenanlagen
  • Auf dem gesamten Wohnmobilpark gilt die 3G-Regelung.
  • Bei einem längeren Aufenthalt von 5 Tagen muss ein negativer Corona Test zweimal die Woche vorgezeigt werden.