Verhaltensregeln
Bitte beachten Sie während Ihres Aufenthaltes unsere Corona-Regeln
Schwimmbad:
- Bitte desinfizieren Sie sich am Eingang die Hände.
- Bis zu den Umkleideschränken ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Es gilt die Maskenpflicht mindestens Schutzniveaus FFP2, KN95.
- Achten Sie während Ihres Aufenthaltes auf den Mindestabstand von mindestens 1,5 m.
- Einlass für Kinder unter 7 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen. Kinder unter 12 Jahren erhalten nur mit Vorlage des Freischwimmerausweises Zutritt.
- Zutritt zu den Sammelumkleiden nur für Schwimmkursteilnehmer, Schulen und Vereine
- Haare trocknen nur mit Maske an den dafür freigegebenen Haartrocknern möglich.
- Die Wickeltische in den Familienumkleiden bleiben gesperrt, nutzen Sie bei Bedarf den Wickeltisch am Kinderplanschbereich.
- Vor Betreten der Becken achten sie bitte auf die maximale Personenzahl, die sich in dem jeweiligen Becken aufhalten darf.
- In den Schwimmbecken gilt Kreisverkehrsschwimmen.
- Bitte verstellen Sie die aufgestellten Liegen nicht.
- Die Nutzung der Rutsche ist nur mit einem Reifen möglich. Jede Person benötigt zum Rutschen einen eigenen Reifen.
Sauna:
- Der Zutritt zur Sauna wird ab einem Mindestalter von 16 Jahren gewährt.
- Bis zu den Umkleideschränken ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Es gilt die Maskenpflicht mindestens Schutzniveaus FFP2, KN95.
- Achten Sie während Ihres Aufenthalt auf den Mindestabstand von mindestens 1.5 m. Auch in den Saunakabinen gilt Abstand zu bewahren.
- Haare trocknen nur mit Maske an den dafür freigegebenen Haartrocknern.
- Im gesamten Saunabereich gilt die 3G Regelung.
- Der 3G Nachweis muss in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Erlebnisgolfanlage:
- Maximal 16 Personen auf der Erlebnisgolfanlage. Nutzung in größeren Gruppen möglich.
- Mindestens 2 m Abstand zu anderen Gruppen.
- Beim Beziehen des Tickets, beim Betreten und Verlassen der Erlebnisgolfanlage, sowie bei Rückgabe der Schläger und Bälle herrscht Maskenpflicht. Es gilt die Maskenpflicht mindestens Schutzniveaus FFP2, KN95.
Wohnmobilpark:
- Tragen Sie bitte im gebotenen Umfang einen Mund-Nasen-Schutz. Es gilt die Maskenpflicht mindestens Schutzniveaus FFP2, KN95.
- Beachten Sie die geltenden Abstandsregeln
- Maximal 2 Personen auf den Sanitärenanlagen
- Auf dem gesamten Wohnmobilpark gilt die 3G-Regelung.
- Bei einem längeren Aufenthalt von 5 Tagen muss ein negativer Corona Test zweimal die Woche vorgezeigt werden.